Begrifflichkeiten

 

Was ist ein Landschaftsplan (LP)?

Ein Landschaftsplan bildet die Grundlage für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege der Landschaft.

Ziel des Landschaftsplanes ist u. a. der Schutz von

  • biologischer Vielfalt,
  • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der
    • Regenerationsfähigkeit und
    • nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  • Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert

von Natur und Landschaft zu schützen, nämlich

  1. auf Grund ihres eigenen Wertes und
  2. als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen

Die Landschaftsplanung ist neben dem Flächennutzungsplan und dem gesamtstädtischen Freiraumsystem das wichtigste Instrument zum Freiraumschutz.

Quelle und ausführliche Beschreibung siehe Landschaftsplan Kottenforst 2013, 1.1 (www.bonn.de)

Das Gebiet „Im Wingert“ im Stadtplan der Stadt Bonn mit Kennzeichnung des LP (stadtplan.bonn.de)

 

Was ist ein Flaechennutzungsplan (FNP)?

Der Flächennutzungsplan legt fest, wie die Flächen im Stadtgebiet genutzt werden sollen, zum Beispiel durch die Landwirtschaft, für Gewerbe, für Wohnen oder für Gemeinbedarfseinrichtungen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird auch vorbereitender Bauleitplan genannt.

Quelle und weitere Information siehe Flächennutzungsplanung der Stadt Bonn (www.bonn.de)

 

Was ist das Integrierte Freiraum-System (IFS)?

Das „Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn“ wurde als eine informelle Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung eingeführt. Es ist ein Steuerungsinstrument, das mit dem Flächennutzungsplan (FNP) die Sicherung und nachhaltige Entwicklung der Freiflächen im Stadtgebiet von Bonn zu gewährleisten. Das IFS besitzt drei inhaltliche Schwerpunkte:

  • Erholungsfunktion
  • Klima und
  • Biotopstruktur /Vernetzung.

Hauptziel des IFS ist der Erhalt eines Status quo im Verhältnis von

  • Siedlungsflächen zu
  • Freiraum und
  • den damit verbundenen qualitativen Wertsetzungen der Ökologie,
  • wie auch der Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum der Bevölkerung.

Das IFS ist eine gutachterliche Stellungnahme. Deswegen stimmen die Aussagen nicht in allen Fällen mit der Einschätzung einzelner Fachämter zur zukünftigen Nutzung konkreter Flächen überein. In Einzelfällen widerspricht sie auch der Beschlusslage der politischen Gremien. Das betrifft insbesondere die mit der Maßgabe zum Verzicht auf bauliche Nutzung belegten Flächen. Diese Konfliktfelder sind im weiteren Planungsprozess im Rahmen der Abwägung zu betrachten und letztendlich in den politischen Gremien zu entscheiden.

Quelle und weitere Information siehe Integriertes Freiraum-System (IFS) (www.bonn.de)

 

Was ist ein Bebauungsplan?

Im Bebauungsplan (B-Plan) legt eine Gemeinde als Satzung (Beschluss des Gemeinderats) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht.

Weitere Information siehe Bebauungsplan (Deutschland) (www.wikipedia.org)

Der hier relevante B-Plan ist der Bebauungsplan „Im Wingert“ Nr. 6420-1 (www.bonn.de)

 

Und dann war da noch der Bachentwicklungsplan

Am Gebiet „Im Wingert“ unterirdisch entlang fließt der Engelsbach – aus dem Melbtal kommend. Wie alle Bonner Bäche ist auch er im Bachentwicklungsplan erfasst.

Bachentwicklungsplan 2008 der Stadt Bonn (www.uni-bonn.de)